Ernährungstherapie richtet sich an Patienten mit ernährungsmitbedingten Erkrankungen oder mit krankheitsbedingten Ernährungsproblemen.
Meine Ernährungstherapie wird von den Krankenkassen bezuschusst.
Die Höhe des Zuschusses unterscheidet sich je nach Krankenkasse.
Hierfür ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung notwendig (§ 43 Abs. 1 SGB V).
Mögliche Indikationen sind z. B.:
- Adipositas/Übergewicht
- Arteriosklerose
- Magen- und Darmerkrankungen
- Demenz
- Diabetes mellitus
- Essstörungen/Fütterstörungen
- Fehlernährung/Mangelernährung
- Fettstoffwechselstörungen
- Fettleber/Leberzirrhose/Hepatitis
- Gallenerkrankungen
- Herzinsuffizienz
- Hypertonie
- Hyperurikämie/Gicht
- Nahrungsmittelallergien
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Nephrologische Erkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- Osteoporose
- Pankreaserkrankungen
- Rheuma
- Schilddrüsenerkrankungen
- Speiseröhrenerkrankungen
- Untergewicht
- Zöliakie
Die Gesamtkosten belaufen sich bei der Ernährungstherapie je nach Bedarf auf
ca. 200 € bis 320 €.
Der Zuschuss der Krankenkassen liegt in den meisten Fällen bei 60-100 %.
Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen.
Mögliche Themen sind z. B.:
- Abnehmen
- Ernährung auf der Arbeit/Schichtarbeit
- Ernährung des Säuglings, des Kindes
- Kinderwunsch
- Muskelaufbau/Leistungssteigerung im Sport
- Schwangerschaft, Stillen
- Vegetarische/Vegane Ernährung
- Zunehmen
Die Gesamtkosten belaufen sich bei der Ernährungsberatung je nach Bedarf auf
ca. 155 € bis 255 €.
Weitere Angebote
Vorträge, Workshops, Betriebliche Gesundheitsförderung, Unterrichtseinheiten.
Im Rahmen der Therapie bzw. Beratung kann auch auf Wunsch ein Einkaufstraining integriert werden.
Die Einzelberatungen können in Absprache auch online stattfinden.